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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EOMAT GmbH für die Vermietung von Messeständen und Leihgeräten

§1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der EOMAT GmbH, Kirchfeldstraße 5, 85368 Moosburg (nachfolgend „Verleiher“), und ihren Geschäftskunden (nachfolgend „Kunde“), die Messestände, Leihwagen, Leihgeräte, elektronische Geräte oder sonstige Messestand-Ausrüstungen (nachfolgend „Leihware“) mieten.

§2. Vertragsgegenstand

Die EOMAT GmbH vermietet Messestände, Leihwagen, Bildschirme für Werbung, Getränkemaschinen (z. B. für Kaffee, Shakes, Liquids) sowie weiteres Equipment für Messen und Veranstaltungen. Der Kunde erwirbt lediglich das Recht zur Nutzung der Leihware während des vereinbarten Mietzeitraums. Ein Anspruch auf den Erwerb der Leihware besteht nicht.

§3. Angebote und Preise  

  1. Alle Angebote der EOMAT GmbH sind unverbindlich und freibleibend. 

  2. Die angegebenen Preise sind Netto-Preise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

  3. Die Bestellung von externem Zubehör wie Messestrom, Messelicht und ähnlichem erfolgt durch den Kunden selbst und liegt nicht in der Verantwortung der EOMAT GmbH.

 

§4 Mietdauer und Mietkosten 

  1. Die Mietdauer umfasst die Zeit der Messe sowie den Zeitraum für den Auf- und Abbau der Messestände. 

  2. Die genauen Mietkosten richten sich nach der Dauer und dem Umfang der gemieteten Leihware und werden im jeweiligen Angebot detailliert ausgewiesen.

 

§5 Verantwortung des Kunden  

  1. Der Kunde übernimmt während der gesamten Mietdauer die volle Verantwortung für die gemietete Leihware. 

  2. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Leihware in einwandfreiem Zustand gehalten wird und für eine entsprechende Versicherung gegen Beschädigungen, Diebstahl oder Verlust zu sorgen. 

  3. Jede Beschädigung der Leihware wird dem Kunden in Rechnung gestellt.

 §6 Haftung und Versicherung  

  1. Der Kunde haftet für Schäden, die während der Mietdauer an der Leihware entstehen. 

  2. Der Kunde ist verpflichtet, eine ausreichende Versicherung abzuschließen, um potenzielle Schäden abzudecken.

 

§7 Rückgabe der Leihware  

  1. Die Rückgabe der Leihware hat in ordnungsgemäßem und sauberem Zustand zu erfolgen. 

  2. Sollte die Leihware beschädigt oder unvollständig zurückgegeben werden, wird der Kunde zur Erstattung der Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten verpflichtet.

 

§8 Eigentumsvorbehalt  

Die EOMAT GmbH bleibt Eigentümerin der Leihware. Der Kunde erwirbt kein Eigentum an der gemieteten Ware, sondern lediglich das Nutzungsrecht für die vereinbarte Mietdauer.

 

§9 Lagerung von Druckmaterialien  

Auf Wunsch des Kunden kann die EOMAT GmbH Druckmaterialien (z. B. Banner, Plakate) nach der Messe einlagern. Ein Anspruch auf dauerhafte Lagerung besteht jedoch nicht.

 

§10 Schlussbestimmungen  

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.  

  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Sitz der EOMAT GmbH in Moosburg. 

  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

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